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Frage von Ayse S. •

Stimmen Sie der automatischen Kopplung des Rentenalters zu, ja oder nein?

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage. 
 

Die Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der Rente wird nicht von der Hamburgischen Bürgerschaft getroffen, der ich als Abgeordneter angehöre. Dennoch habe ich zu diesem wichtigen Thema eine Haltung.

Die Bundesregierung hat zur Vorbereitung einer Reform der Alterssicherung eine Kommission eingesetzt, die im Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen erarbeitet hat. Sie ist online abrufbar. Die Empfehlung 5 der sogenannten „Alterssicherungskommission“ sieht vor, dass ab 2031 eine schrittweise Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung gekoppelt wird (dort bei Interesse S. 22). Kurz gesagt: Das Verhältnis von 2:1 (Zeit der Erwerbsarbeit / Rentenzeit) soll danach auch künftig beibehalten werden, wenn die Menschen immer älter werden. Etwa alle 10 Jahre soll danach das Renteneintrittsalter um 0,5 Jahre angehoben werden. Nach diesem Prinzip würde etwa in den 2090er Jahren ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren erreicht werden. Eine derartige Kopplung ist für mich prinzipiell nachvollziehbar.
 

Ich stimme der automatischen Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung allerdings nicht in der vorgeschlagenen Form zu. Die Empfehlung berücksichtigt nämlich nicht, dass nicht alle Berufsfelder gleichermaßen für eine weitere Ausweitung der Arbeitszeit geeignet sind. Körperlich stark belastende Tätigkeiten sind in dieser Frage aus meiner Sicht anders zu bewerten als Tätigkeiten, die hauptsächlich an einem Büroarbeitsplatz zu verrichten sind. Insgesamt fehlt hier die angemessene Differenzierung in der Frage, welche Dauer der Erwerbstätigkeit für die jeweiligen Berufsfelder vertretbar ist. 

 

Das zukünftige Rentensystem sollte verschiedene Aspekte berücksichtigen - das kann eine sinnvolle und umsichtige Koppelung an eine steigende Lebenserwartung beinhalten, sollte aber auch eine gesetzliche Kapitalrente (neben dem Umlagesystem) umfassen. Vor allem darf das zukünftige System aber nicht zu einer Generationenungerechtigkeit führen. Die Aufgabe ist groß. Die Grundlage für eine gute Reform ist durch die Empfehlungen der Kommission gelegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Cem Berk

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