Hamburg - Fragen & Antworten

Regina Jäck, Bürgerschaftsabgeordnete aus Bramfeld
Antwort 07.08.2020 von Regina Jäck SPD

(...) Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

Portrait von Urs Tabbert
Antwort 30.07.2020 von Urs Tabbert SPD

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

Portrait von Ksenija Bekeris
Antwort 30.07.2020 von Ksenija Bekeris SPD

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

Ole Thorben Buschhüter, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Antwort 30.07.2020 von Ole Thorben Buschhüter SPD

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)