Hamburg - Fragen & Antworten

Regina Jäck, Bürgerschaftsabgeordnete aus Bramfeld
Antwort von Regina Jäck
SPD
• 07.08.2020

(...) Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

Portrait von Urs Tabbert
Antwort von Urs Tabbert
SPD
• 30.07.2020

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

Portrait von Ksenija Bekeris
Antwort von Ksenija Bekeris
SPD
• 30.07.2020

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

Ole Thorben Buschhüter, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
SPD
• 30.07.2020

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

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