Hamburg - Fragen & Antworten

Sören Schumacher
Antwort von Sören Schumacher
SPD
• 30.07.2020

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

Portrait von Nils Hansen
Antwort von Nils Hansen
SPD
• 05.08.2020

(...) die Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt, konkret in die Einzelpläne der für die Einnahme zuständigen Behörden. (...)

DrTimStoberockKandidierendenfoto
Antwort von Tim Kristian Stoberock
SPD
• 05.08.2020

(...) die Bußgelder fließen in den Etat der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. (...)

Portrait von Sarah Timmann
Antwort von Sarah Timmann
SPD
• 31.07.2020

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

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