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Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.

Kontrollbefugnis der Datenschutzbeauftragten gilt auch ggü. Staatsanwaltschaften

Anknüpfend an den Koalitionsvertrag hatte Bundesjustizminister Buschmann zwischenzeitlich einen Referentenentwurf vorgelegt, der Änderungen zum Weisungsrecht enthält. Der Entwurf sieht in den §§ 146 f. GVG zwei neue Absätze vor, die regeln, unter welchen Voraussetzungen Weisungen zulässig und welche Erfordernisse zur Erhöhung der Transparenz einzuhalten sind.

Die Weisungsgebundenheit wird im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt

Die von Ihnen angesprochene Problematik zeigt, dass eine Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften dringend notwendig ist.