Portrait von Britta Kornmesser
Britta Kornmesser
SPD
100 %
/ 1 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Felix H. •

Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH) nicht unabhängigen Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind, zudem zur Resilienz v. Gerichten?

Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH & der Monografie aus 1932: https://tinyurl.com/bdhwdda2) nicht unabhängigen Staatsanwaltschaften in der BRD & Brandenburg, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind?

https://tinyurl.com/37ht2bae

Unter Hinweis auf das Weisungsrecht hat der EuGH den dt. (einschl. brandenburgischen) Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Eur. Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden seien (Urt. v. 27.5.19). Mit gleicher Begründung hat der EuGH den dt. Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt.

https://tinyurl.com/49bpdd74

Erfüllen die Staatsanwaltschaften in Brandenburg -& mitten in Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie - diesbezüglich die EU-Aufnahmekriterien?

Dt. Richterbund warnt:

https://tinyurl.com/5n7pnsxv

Wie sieht aus Ihrer Sicht die Verwundbarkeit & Resilienz der Gerichte aus?

https://tinyurl.com/4j6zacny

Portrait von Britta Kornmesser
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften sowie zur Resilienz der Justiz.

Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften ist in Deutschland gesetzlich geregelt und seit Langem Bestandteil der geltenden Justizorganisation. Nach den §§ 146, 147 GVG sind Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in eine hierarchische Struktur eingebunden und an dienstliche Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dies unterscheidet ihre Stellung strukturell von der richterlichen Unabhängigkeit nach Art. 97 GG.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinen Entscheidungen aus den Jahren 2019 und 2020 klargestellt, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund dieser Ausgestaltung nicht als „unabhängige Justizbehörden“ im unionsrechtlichen Sinne anzusehen sind, soweit es um bestimmte Aufgaben wie die Ausstellung oder Vollstreckung Europäischer Haftbefehle geht. Diese Rechtsprechung betrifft die unionsrechtliche Einordnung und lässt die innerstaatliche Organisationsentscheidung zunächst unberührt.

Nach intensiver Untersuchung des Sachverhaltes kommt auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages zu seiner aktuellen Einschätzung, dass die bestehende Weisungsstruktur rechtlich zulässig, zugleich aber maßgeblicher Grund für die unionsrechtlichen Vorbehalte ist. Entsprechende Reformüberlegungen wurden auf Bundesebene bereits aufgegriffen, um eine gesetzliche Neuregelung vorzunehmen. 

Mithin ist die Frage der Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften auf Bundesebene bekannt.

Angesichts der bundesgesetzlichen Regelungskompetenz erscheint eine bundeseinheitliche Lösung durch den Bundesgesetzgeber bzw. das Bundesministerium der Justiz sachgerecht und sollte weiterhin diskutiert werden. 

Im Land Brandenburg gelten seit Februar 2025 neue Regelungen zum ministeriellen Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften. Ziel dieser Änderungen ist es, die rechtsstaatlichen Grundsätze und die Unabhängigkeit der Strafverfolgung weiter zu stärken.

Kern der vom sozialdemokratischen Justizminister Dr. Benjamin Grimm angestoßenen Reform ist, dass Weisungen des Justizministeriums künftig zwingend in Textform – also schriftlich oder elektronisch – erfolgen müssen. Zudem sind sie verbindlich zu den jeweiligen Ermittlungsakten zu nehmen. Dadurch wird erstmals klar geregelt, in welcher Form Weisungen zu erteilen sind und wie sie dokumentiert werden müssen. Entscheidungen und etwaige Einflussnahmen werden damit transparent und für eine spätere Überprüfung nachvollziehbar. 

Zudem kann ich Ihnen mitteilen, dass in Brandenburg - in dieser Wahlperiode – der Justizminister noch nie von dem Weisungsrecht Gebrauch gemacht hat, wie er im Rechtsausschuss des Landtages zuletzt im Januar 2026 berichtet hat. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Frage zu den Regelungen und der Praxis des Weisungsrechts, insbesondere in Brandenburg, beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Britta Kornmesser
Britta Kornmesser
SPD

Weitere Fragen an Britta Kornmesser