Hallo Frau Freimuth, wie positionieren Sie sich persönlich in der Frage der Kontrollbefugnis Ihrer Landesbeauftragten für den Datenschutz gegenüber Ihren Staatsanwaltschaften(1)? MfG W. M.
1) Hintergrund ist ein Bericht über Streit unter anderen Juristen.
https://rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-landesdatenschuetzerin-kritisiert-justizminister_aid-127306219

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Gemeinsam mit der Mehrheit der Sachverständigen in der schriftlichen Anhörung im Rechtsausschuss des NRW Landtags befürworte ich eine Kontrollbefugnis der Datenschutzbeauftragten gegenüber den Staatsanwaltschaften. Ich erwarte, dass Justizminister Dr. Limbach über die Generalstaatsanwaltschaften zeitnah anweisen wird, die Datenschutzbeauftragte bei ihren Kontrollaufgaben zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Freimuth