Frage von Oliver J. • 21.07.2025

Antwort von Martin Pätzold CDU • 21.07.2025
Die Einstufung, ob eine Partei extremistisch ist, nimmt im Bundesland Berlin der Verfassungsschutz vor. Daran orientiere auch ich mich.
Die Einstufung, ob eine Partei extremistisch ist, nimmt im Bundesland Berlin der Verfassungsschutz vor. Daran orientiere auch ich mich.
Sehr geehrte Frau G.
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Den Kapitalismus überwinden zu wollen, ist nicht Ausdruck verfassungsfeindlicher Haltungen, sondern vom Grundgesetz ausdrücklich gedeckt
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.