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Ronja Kemmer
CDU
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Frage von Joachim B. •

In welcher Form möchten Sie nach den jüngsten linksextremistischen Anschlägen auf kritische Infrastruktur die Bekämpfung von Extremismus aus dem Bereich der Antifa im Bundestag thematisieren?

Sehr geehrte Frau Kemmer,

spätestens nach dem Anschlag der Vulkangruppe in Berlin wird offensichtlich, dass unser Staatsschutz nicht ausreichend auf Linksextremismus reagiert hat. Die Gruppe verübt seit 2011 Anschläge auf Infrastruktur und bekennt sich offen zur Antifa. Unter diesem Deckmantel sind offensichtlich extreme Gruppen entstanden. Für den Bürger entsteht hier der Eindruck eines Ungleichgewichts von Überwachung linker, rechter, extremistischer/gewaltbereiter Gruppierungen in Deutschland. (Siehe z.B. das erfolglose Verbot von "Compact" und den Taten von der Vulkangruppe) Was sind Ihre konkreten Pläne / Ihrer Partei dieses Thema im Bundestag aufzugreifen und wo können diese einsehen werden? (Ideen, Ausschüsse, aktuelle Stunden, Sondersitzung..usw)

Was sind Ihren konkreten Maßnahmen und Vorschläge bezgl. Prävention solcher extremistischen Taten, sowie das Sichern der kritischen Infrastruktur in Ihrem Wahlkreis.Auf welche extremistischen Gruppen sollte der Fokus gerichtet sein?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur Extremismusbekämpfung in Deutschland.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht ein handlungsfähiger Rechtsstaat im Mittelpunkt. Extremistische Gewalt wird unabhängig von ihrer ideologischen Herkunft bekämpft, ob sie von links, von rechts oder religiös motiviert ist. Maßgeblich ist dabei die konkrete Gewalt- und Gefährdungslage, wie sie von den Sicherheitsbehörden bewertet und im Verfassungsschutzbericht dokumentiert wird.

Die Bundesregierung handelt hierbei auf mehreren Ebenen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet gewaltorientierte extremistische Strukturen, analysiert insbesondere Angriffe auf kritische Infrastrukturen und Wirtschaftsunternehmen und arbeitet dabei eng mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zusammen. Der Informationsaustausch erfolgt unter anderem in gemeinsamen Zentren der Sicherheitsbehörden. Darüber hinaus erfüllt das BfV seinen gesetzlichen Präventionsauftrag und sensibilisiert insbesondere Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen des Wirtschaftsschutzes, um Sabotage und extremistischen Straftaten frühzeitig entgegenzuwirken.

Ergänzend setzt die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur, unter anderem durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0, die KRITIS-Verordnung, die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie sowie das inzwischen beschlossene KRITIS-Dachgesetz. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Versorgungs- und Kommunikationsnetze widerstandsfähiger zu machen und Ausfälle mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung zu verhindern. Fragen der Extremismusbekämpfung und des Schutzes kritischer Infrastruktur werden im Deutschen Bundestag insbesondere im Ausschuss für Inneres und Heimat regelmäßig beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Ronja Kemmer

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