Frage von Moni G. • 26.06.2020

Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER
(...) Im hiesigen Fall lehnte das BAMF den Asylantrag der Familie – da sie zuerst in Spanien erfolgreich einen Asylantrag gestellt hatte und anschließend in die Bundesrepublik Deutschland einreiste – aufgrund der Zuständigkeit spanischer Behörden als unzulässig ab. (...)
(...) Ich habe Sie gerne unterschrieben, da ich wie Du es ausdrücklich unterstütze, dass Mayaz mit ihrer Familie in Bayern bleiben darf. (...)
(...) Ich erwarte von der Bundesrepublik, dass sie die kommenden sechs Monate der Ratspräsidentschaft dafür nutzt, eine Reform des Europäischen Asylsystems voran zu bringen, damit die Dublin-Regelungen endlich der Vergangenheit angehören. (...)