Antwort 25.02.2026 von Thomas Pauls CDU
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll durch ein nationales Umsetzungsgesetz für die EU-Richtlinie ersetzt werden. Sobald diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist, greifen deren Sanktionsregelungen – und Unternehmen erhalten so eine klare, einheitliche europäische Basis statt paralleler nationaler und EU-Vorgaben.