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Natalie Pawlik
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Frage von Markus T. •

Das Wirtschaftsministerium hat die Sanktionierung auf „besonders gravierende Menschenrechtsverletzungen“ eingeschränkt BAFA. Sind ihnen auch normale Menschenrechte wichtig, was werden sie unternehmen?

https://www.wiwo.de/politik/europa/eu-lieferkettengesetz-entschaerft-deutschen-firmen-drohen-dennoch-hoehere-strafen/100184387.html

- 16.12.25

"Ende September wies das Wirtschaftsministerium das BAFA schließlich an, gegen Menschenrechtsverstöße nur noch „äußerst restriktiv“ vorzugehen. Die Berichtspflichten fielen auch weg.

Die Weisung schränkt die Sanktionierung in Deutschland gerade auf „besonders gravierende Menschenrechtsverletzungen“ ein. "

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/09/20250926-bmwe-bafa-zurueckhaltung-lieferkettengesetz.html

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist im Allgemeinen eine große Errungenschaft. Ziel des Gesetzes ist es, die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten zu regeln.

In der Praxis hat sich jedoch schnell herausgestellt, dass die gut gemeinten Vorgaben zu kompliziert, aufwendig und bürokratisch sind. Dies hat viele Unternehmen stark belastet und für etliche Zusatzkosten gesorgt. Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums zufolge beläuft sich die zusätzliche Belastung der Wirtschaft durch das Gesetz auf rund 43 Millionen Euro.

Aufgrund dieses Umstandes und mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit haben sich SPD und CDU/CSU im gemeinsamen Koalitionsvertrag darauf verständigt, das nationale LkSG abzuschaffen. Es soll jedoch nicht ersatzlos abgeschafft werden, sondern durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, welches die Lieferkettenrichtlinien der Europäischen Union dann bürokratiearm umsetzen soll.

Entsprechend wurde bereits im September 2025 im Bundeskabinett ein Gesetz zur Änderung des Lieferkettengesetzes beschlossen. In der Folge hat das Bundeswirtschaftsministerium die von Ihnen angesprochene Weisung an die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ausgesprochen. Der Gesetzentwurf befindet sich jedoch aktuell noch im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag. Dieses ist zuletzt etwas ins Stocken geraten. Beim vergangenen Koalitionsausschuss haben sich SPD und CDU/CSU jedoch erneut dazu bekannt, die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDD) im Rahmen einer Änderung des Lieferkettengesetzes eins zu eins umsetzen zu wollen. Konkret soll der Anwendungsbereich dabei auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresnettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro beschränkt werden. Deshalb ist zu erwarten, dass nun wieder Bewegung in das Verfahren kommt. Mit einem Beschluss des entsprechenden Änderungsgesetzes ist voraussichtlich im Spätsommer/Herbst dieses Jahres zu rechnen.

Abschließend möchte ich betonen, dass auch nach der Anpassung des Lieferkettengesetzes der Schutz von Menschenrechten ein zentrales Anliegen sein wird. Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht unbeachtet bleiben und müssen weiterhin klar benannt werden.

Um auch künftig ein deutliches Signal zu setzen und Verantwortung zu übernehmen, soll das menschenrechtliche Schutzniveau durch eine Neuauflage des Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte weiter gestärkt werden. Der Aktionsplan soll ambitionierte menschenrechtliche Standards mit einer praxistauglichen und unternehmensfreundlichen Ausgestaltung verbinden. So soll er auch künftig einen wirksamen Beitrag zur weltweiten Achtung und Stärkung der Menschenrechte leisten.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, dann wenden Sie sich gerne jederzeit erneut an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Pawlik

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