Antwort 29.09.2020 von Stephan Weil SPD
(...) Selbstverständlich muss diesen Menschen geholfen werden. (...)
(...) Selbstverständlich muss diesen Menschen geholfen werden. (...)
(...) Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen einer betreuungsrechtlichen Unterbringung sind schwere Grundrechtseingriffe (...)
(...) eine Zwangseinweisung muss die Ultima Ratio sein (...)
(...) psychiatrische Krankenhäuser verpflichten, Patientinnen und Patienten mit wiederkehrenden Krisen eine Behandlungsvereinbarung anzubieten (...)