Antwort 19.12.2022 von Johann Saathoff SPD
Gleichwohl ist vorgesehen, dass, auch wenn das Gesetz erst im kommenden Jahr beschlossen wird, alle Besoldungsberechtigten Nachzahlungen ab dem Jahr 2021 erhalten sollen.
Gleichwohl ist vorgesehen, dass, auch wenn das Gesetz erst im kommenden Jahr beschlossen wird, alle Besoldungsberechtigten Nachzahlungen ab dem Jahr 2021 erhalten sollen.
Die Jahressonderzahlung an Beamtinnen und Beamte wird in das Grundgehalt monatlich eingerechnet.
Diese lässt sich nicht einfach beantworten, denn es kommt immer auch auf die Persönlichkeit des Einzelnen an, ob der Staatsdienst eine gute Wahl ist.
Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wird kontinuierlich verbessert, u. a. mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung
Momentan sehe ich keinen politischen Spielraum für eine Änderung des gesetzlichen Rahmens, auch wenn es sicherlich Härtefälle gibt.