Portrait von Rita Schwarzelühr-Sutter
Rita Schwarzelühr-Sutter
SPD
96 %
53 / 55 Fragen beantwortet
Frage von Mehmet T. •

Weshalb sollen nach den Besoldungsstufe R10 und B11 besoldete Beamte eine finanzielle Aufwertung erhalten?

Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,

ich frage Sie als Abgeordneter des Deutschen Bundestags an, weshalb nach den Besoldungsstufe R10 und B11 besoldete Beamte eine finanzielle Aufwertung erhalten sollen (vgl. auch BMI-Referentenentwurf mit Stand 16.01.2023)? Halten Sie eine solche Erhöhung für richtig platziert? Sollten nicht alle Besoldungsstufe im eD, mD, gD, hD finanziell aufgewertet werden?

Portrait von Rita Schwarzelühr-Sutter
Antwort von
SPD

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne informiere ich Sie wie folgt:

 

Der Hinweis zu den in Anlage IV des Gesetzentwurfs aufgeführten Grundgehältern der Bundesbesoldungsordnung B und der Bundesbesoldungsordnung R, hier im speziellen der Besoldungsgruppen B 11 und R 10, ist durchaus berechtigt. Bei den abweichenden Beträgen handelt es sich um ein Redaktionsversehen, das im weiteren Gesetzgebungsverfahren berichtigt wird. Eine partielle Hebung dieser Grundgehälter ist nicht beabsichtigt.

 

Zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zur amtsangemessenen Besoldung auf Bundesebene im Rahmen einer Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes ist derzeit keine (auch nicht partielle) Anhebung der in Anlage IV ausgewiesenen Grundgehälter angezeigt. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ausführungen im Begründungsteil des Gesetzentwurfs.

 

Ich weise ergänzend darauf hin, dass die derzeit auf Bundesebene stattfindenden Tarifverhandlungen eine grundsätzliche Anpassung der Grundgehälter nach sich ziehen können.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Rita Schwarzelühr-Sutter

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Rita Schwarzelühr-Sutter
Rita Schwarzelühr-Sutter
SPD