Über Leistungen der beruflichen Weiterbildung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter nach pflichtgemäßen Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht grundsätzlich nicht.
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Ich halte den Vorschlag für unethisch und falsch, da jede und jeder das Recht auf eine medizinische Behandlung haben sollte.
Ich halte es allerdings für sinnvoll, Menschen, die Corona-Regeln nicht einhalten, finanziell zur Kasse zu bitten, etwa durch Bußgelder.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht schützt aber nach wie vor vulnerable Personengruppen vor Infektionen, da eine Impfung auch bei Omikron das Infektionsrisiko und die Viruslast bei Durchbruchsinfektionen verringert - abhängig vom Abstand zur letzten Impfung und Anzahl der Impfungen (z.B. Booster).
Es ist niemandem geholfen, wenn ausgerechnet diese Menschen von ungeimpften und somit besonders risikobehafteten Personen betreut werden
Auch junge Menschen haben ein Recht auf möglichst hohem Schutz.