Antwort 06.11.2020 von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Leider zieht die Bundesregierung einerseits noch einmal etwas vom Marktwert des Stromes ab, bevor er an die Solaranlagenbesitzer*innen geht (...)
(...) Leider zieht die Bundesregierung einerseits noch einmal etwas vom Marktwert des Stromes ab, bevor er an die Solaranlagenbesitzer*innen geht (...)
(...) Im Energiebereich ändern wir das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEG-VO). (...)
(...) verfrühtes Abschalten von technisch einwandfreien Ü20-Anlagen wäre ein fatales Signal (...)
(...) Die Nutzung des eigenen Stroms wird den alten Anlagen mit den neuen Regelungen allerdings wirtschaftlich so erschwert, dass es faktisch einem Verbot gleichkommt. (...)
(...) Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzprogramm 2030 auf einen Zielkorridor für erneuerbare Energien verständigt (...)