
(...) die An- bzw. Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit obliegt der Finanzverwaltung. In der Fraktion und der Partei vertrauen wir auf die Entscheidungen. (...)
(...) die An- bzw. Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit obliegt der Finanzverwaltung. In der Fraktion und der Partei vertrauen wir auf die Entscheidungen. (...)
(...) Das Urteil des Bundesfinanzhofs im Fall von attac hat nahegelegt, dass der Status anderer gemeinnütziger Organisationen, die auch keine anderen Förderzwecke erfolgen, außer politischer Bildungsarbeit, unsicher ist. Das gefährdet die Zivilgesellschaft und die freie politische Meinungsäußerung. (...)
(...) Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb prüfen, ob eine Anpassung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass auch künftig eine Verfolgung gemeinnütziger Zwecke mit politischen Aktionen möglich ist. Das zuständige Bundesfinanzministerium prüft dies zurzeit ebenfalls sehr intensiv. (...)
(...) Ich stehe – wie die gesamte SPD-Bundestagsfraktion - klar für eine lebendige und engagierte Zivilgesellschaft. Es trifft nicht zu, dass die SPD zivilgesellschaftliches Engagement infrage stellt - ganz im Gegenteil. Es waren CDU und FDP, die die Gemeinnützigkeit von DUH und PETA angezweifelt haben. (...)
(...) Im Vordergrund der Tätigkeit stand nicht die politische Bildung, sondern die Einflussnahme auf den politischen Prozess. So stellte auch der Bundesfinanzhof im Rahmen seines Urteils zu dem Fall der Organisation „Attac“ heraus, daß die Verfolgung politischer Zwecke im Steuerrecht nicht gemeinnützig sei. Dies bedeutet für die Organisation nun, daß es Spendern nicht mehr möglich ist, ihre Spende von der Steuer abzusetzen. (...)