Antwort 25.08.2023 von Florian Herrmann CSU
Lassen sich diese Voraussetzungen nachweisen, das ist erforderlich, werde ich mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens einsetzen.
Lassen sich diese Voraussetzungen nachweisen, das ist erforderlich, werde ich mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens einsetzen.
Jede Jeck ist anders und jedes Bundesland braucht seine eigene Ansprache.
Sie würde sicher vom ungewissen Ausgang eines sich lange hinziehenden Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht profitieren.
Es ist Zynismus, Friedensfahnen zu schwenken und den Ukrainerinnen und Ukrainern in Wahrheit damit zu sagen, sie sollten sich dem russischen Diktator unterwerfen.

AfD radikalisiert sich weiter, Beobachtung durch Verfassungsschutz zurecht. Verbot als letzte Option, aber juristisch komplex. Länder nicht antragsberechtigt.