Antwort 19.12.2023 von Hubertus Heil SPD
Wenn die Kosten für Fernwärme pauschal in den Heizkosten enthalten sind, dann obliegt es dem Heimbetreiber, die Erstattung zu beantragen und in Folge die Heimkosten zu senken.
Wenn die Kosten für Fernwärme pauschal in den Heizkosten enthalten sind, dann obliegt es dem Heimbetreiber, die Erstattung zu beantragen und in Folge die Heimkosten zu senken.
Dazwischen existiert das weite Feld des asymmetrischen Wechselmodells, in dem sich eine Mitbetreuung finanziell kaum auswirkt. Das wollen wir ändern und die Leistung mitbetreuender Elternteile stärker würdigen.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat deshalb eine wegweisende Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts auf den Weg gebracht. Der Regierungsentwurf ist auf der Website des BMJ zu finden:
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.