Antwort 17.08.2026 von Johann Saathoff SPD
Bundesministerin Stefanie Hubig hat zu dieser Frage schon vor Monaten gesagt: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein“.
Bundesministerin Stefanie Hubig hat zu dieser Frage schon vor Monaten gesagt: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein“.
Die nun beschlossene Übergangsregelung ist nicht mit einer allgemeinen oder verpflichtenden Durchsuchung sämtlicher privater Kommunikation gleichzusetzen. Sie ersetzt auch nicht die laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte europäische Regelung.