Wie werden Sie sich zur geplanten EU-Chatkontrolle positionieren und werden Sie einer Regelung zustimmen, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beeinträchtigen könnte?
Sehr geehrte Frau Michel,
die vorausgesagte Chatkontrolle bereitet mir große Sorgen. Wie werden Sie sich zur geplanten EU-Chatkontrolle positionieren und werden Sie einer Regelung zustimmen, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beeinträchtigen könnte?
Mit freundlichen Grüßen
Marion R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Diskussion um die sogenannte „Chatkontrolle“ viele Menschen beschäftigt. Dabei geht es um zwei gleichermaßen wichtige Anliegen: den wirksamen Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und den Schutz unserer Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre und vertrauliche Kommunikation. Beides darf aus meiner Sicht nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Die Europäische Union hat sichkürzlich auf eine befristete Übergangsregelung verständigt. Danach können Anbieter von Kommunikationsdiensten wie E-Mail- oder Messenger-Diensten weiterhin freiwillig bekannte Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder erkennen und entsprechende Verdachtsfälle an die zuständigen Behörden melden. Gleichzeitig wurden wichtige Einschränkungen aufgenommen: Die Regelung erlaubt ausdrücklich kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Insbesondere das sogenannte „Client-Side-Scanning“, also das automatisierte Durchsuchen verschlüsselter Nachrichten direkt auf den Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer vor der Verschlüsselung, ist von der neuen Übergangsregelung ausgeschlossen. Außerdem sollen Verdachtsmeldungen nicht ausschließlich automatisiert erfolgen, sondern vor einer Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden durch Menschen überprüft werden.
Ich halte diese Differenzierung für wichtig. Ein wirksamer Schutz von Kindern ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Gleichzeitig müssen Maßnahmen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, verhältnismäßig sein und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger achten. Der Schutz vertraulicher Kommunikation und eine starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind für unsere digitale Sicherheit unverzichtbar – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen, Journalistinnen und Journalisten, Anwältinnen und Anwälte oder andere Berufsgruppen, die auf vertrauliche Kommunikation angewiesen sind.
Die nun beschlossene Übergangsregelung ist nicht mit einer allgemeinen oder verpflichtenden Durchsuchung sämtlicher privater Kommunikation gleichzusetzen. Sie ersetzt auch nicht die laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte europäische Regelung. Gerade dort wird entscheidend sein, dass Kinderschutz wirksam verbessert wird, ohne unverhältnismäßig in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Für mich steht fest: Eine dauerhafte Lösung muss sowohl den Schutz von Kindern stärken als auch den Anforderungen des Rechtsstaats und des Datenschutzes gerecht werden.
Ich nehme die Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit, der technischen Zuverlässigkeit und des Schutzes der Privatsphäre sehr ernst. Ebenso teile ich die Auffassung, dass Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern tatsächlich wirksam sein müssen und Ermittlungsbehörden ihre Ressourcen möglichst zielgerichtet einsetzen sollten. Symbolpolitik hilft weder den betroffenen Kindern noch der Strafverfolgung.
Für die weiteren Beratungen auf europäischer Ebene wird wichtig sein, dass der Schutz von Kindern und die Wahrung unserer Grundrechte gleichermaßen Berücksichtigung finden. Beides gehört für mich zu einem handlungsfähigen und freiheitlichen Rechtsstaat.
Wenn Sie Interesse an weiterem Austausch zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne zur Vereinbarung eines Gesprächstermins in einem meiner Büros (Bautzen, Hoyerswerda, Kamenz) an mein Team unter kathrin.michel.wk@bundestag.de .
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Michel, MdB

