
Der Bezug von Arbeitslosengeld und Wohngeld schließt eine Einbürgerung per se nicht aus.
Der Bezug von Arbeitslosengeld und Wohngeld schließt eine Einbürgerung per se nicht aus.
Zum anderen kritisieren wir die damit verbundene generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft.
Ich verweise auf meine Antwort an Sie vom 20. Juni 2023
Ja, im Rahmen der Anspruchseinbürgerung kann sich auch ein kurzzeitiger Bürgergeldbezug negativ auswirken, wenn genau zu diesem Zeitpunkt über Ihren Antrag entschieden wird. Ich würde Ihnen daher empfehlen, mit Ihrer Einbürgerungsbehörde in Kontakt zu treten und gegebenenfalls den Antrag zurückzustellen, bis sich ihre finanzielle Situation geklärt geklärt hat.
Auch nach der Reform des Einbürgerungsrechts ist es so, dass nicht die Erwerbstätigkeit, sondern die Inanspruchnahme von Sozialleistungen entscheidend ist, um einbürgerungsberechtigt zu sein. Wenn Ihre Frau also den Lebensunterhalt der Familie sichert (entweder vollständig, oder bei Vollzeittätigkeit mit aufstockenden Sozialleistungen) und Sie sich beispielsweise um das gemeinsame Kind kümmern, sind Sie weiterhin einbürgerungsberechtigt.