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Es gibt in einem Sozialstaat Situationen, in denen man aus guten Gründen auf Unterstützung durch die Gemeinschaft angewiesen ist, und der Anspruch und die Inanspruchnahme der Unterstützung sollten nie dazu führen, dass Menschen keine Chance mehr auf Einbürgerung und damit auf demokratische Gleichberechtigung haben.
Die Einbürgerung nach 3 Jahren ist mit höheren Ansprüchen an die Lebensunterhaltssicherung verbunden als die Einbürgerung nach 5 Jahren.
Die Berichte der Betroffenen sind eindeutig: Die Verfahren dauern oft zu lange, die Anforderungen sind nicht immer transparent und vor allem fehlt es an ausreichendem Personal und Digitalisierung. Das wird dem Beitrag vieler Menschen, die seit Jahren hier leben, arbeiten und Teil unserer Gesellschaft sind, nicht gerecht.
Ja, wir sind mit den Problemen rund um die Einbürgerung und den administrativen Hürden gut vertraut.
Eine Aufenthaltsunterbrechung zur Erfüllung der Wehrpflicht gilt nicht als Unterbrechung Ihres Aufenthalts in Deutschland.