Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob es zusätzliche Anforderungen an den Lebensunterhalt bei einer Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt gibt? insbesondere im Vergleich zum Aufenthalt von 5 Jahren
Außerdem möchte ich wissen, ob Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag negative Auswirkungen auf den Antrag nach 3 Jahren haben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Die Einbürgerung nach 3 Jahren ist mit höheren Ansprüchen an die Lebensunterhaltssicherung verbunden als die Einbürgerung nach 5 Jahren.
Konkret heißt das, dass auch Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Wohngeld, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Unterhaltsbeitrag nach § 10 Abs. 2 S. 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld nach dem SGB III sowie Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz in der Regel der Einbürgerung entgegenstehen. Unschädlich für die Unterhaltsfähigkeit [...] sind der Bezug von Kindergeld und Renten eines deutschen Trägers, die zum Einkommen hinzuzurechnen sind.
Nur mit einer eindeutigen Prognoseentscheidung, dass die entsprechende Leistung in Zukunft nicht mehr notwendig sein wird, ist die 3-Jahres-Einbürgerung trotz des Leistungsbezugs möglich.
Für Ihren konkreten Fall würde ich Ihnen empfehlen, mit Ihrer lokalen Behörde zu ihrer Einkokmmenssituation, vor allem wenn eine zeitnahe Verbesserung ansteht, in Kontakt zu treten oder sich gegebenenfalls mit einer vor Ort erfahrenen Rechtsberatung oder einer sogenannten "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE) abzusprechen. (hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung)
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir