Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ola A. •

Gibt es trotz Leistungen vom Jobcenter eine Chance auf Einbürgerung, wenn ich jetzt nachweise, dass ich seit 2023 meine Mutter (Pflegegrad 3) pflege und das dem Amt noch nicht geschickt habe?

Ich bin Studentin an einer Universität und erhalte finanzielle Unterstützung vom BAföG. Das Jobcenter übernimmt meine Mietkosten und die Krankenversicherung in Höhe von etwa 443 Euro. Ich habe einen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit gestellt, aber ich habe eine Nachricht vom Sachbearbeiter erhalten, dass mein Antrag möglicherweise abgelehnt wird.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ich seit 2023 meine Mutter pflege. Sie hat Pflegegrad 3, und ich übernehme einen großen Teil der Pflegeverantwortung. Bisher habe ich noch keine Unterlagen eingereicht, die meine Pflegetätigkeit nachweisen.

Gibt es Hoffnung, dass mein Antrag auf Einbürgerung trotzdem angenommen wird, wenn ich entsprechende Nachweise über meine Pflegetätigkeit ?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau A.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Lassen Sie mich erst einmal vorweg klarstellen: Ich bin der festen Überzeugung, dass auch in Lebenssituationen wie bei Ihnen die Einbürgerung möglich sein sollte. Es gibt in einem Sozialstaat Situationen, in denen man aus guten Gründen auf Unterstützung durch die Gemeinschaft angewiesen ist, und der Anspruch und die Inanspruchnahme der Unterstützung sollten nie dazu führen, dass Menschen keine Chance mehr auf Einbürgerung und damit auf demokratische Gleichberechtigung haben. 

Jetzt konkret zu Ihrem Fall und der Auskunft Ihrer Behörde:

  • Bei der Anspruchseinbürgerung ist es seit der letzten Reform des Gesetzes so, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss (außer für Angehörige der Gastarbeiter:innen-Generation oder für sogenannten Aufstocker:innen, also in Vollzeit erwerbstätige Personen, die aufgrund eines niedrigen Lohns trotzdem Bürgergeld beziehen). Hier weist Ihre Behörde also richtigerweise darauf hin, dass Ihr Antrag erst wieder erfolgsversprechend ist, wenn sich Ihre Einkommenssitution verbessert hat.
  • Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die Sie hilfsweise zu ihrem laufenden Einbürgerungsantrag beantragen können. Hier hat sich die SPD in der Ampel-Regierung erfolgreich dafür eingesetzt, dass vulnerable Gruppen stärker berücksichtigt werden - und es wäre wichtig, dass die zuständigen Behörden auch zu dieser Möglichkeit beraten. Die Ermessenseinbürgerung soll nämlich insbesondere dann genutzt werden, wenn Menschen, obwohl sie alles "objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare" unternommen haben, um ihren Lebensunterhalt selbst zu decken, aufgrund ihrer Lebenssituation trotzdem auf Sozialleistungen angewiesen sind. Dabei werden auch konkrete Gruppen genannt, auf die dies besonders zutreffen kann, darunter neben Alleinerziehenden oder Menschen mit Behinderungen auch pflegende Angehörigen oder Studierende. (hier die entsprechende Entschließung des Innenausschusses: Drucksache 20/10093) Diese Kriterien hat das Bundesministerium des Innern auch in seine (nicht verbindlichen) Anwendungshinweise aufgenommen. Ab S. 38 ist detailliert beschrieben, wie in Fällen von pflegenden Angehörigen sowie bei Studierenden die Abwägungsentscheidung für oder gegen eine Einbürgerung bei fehlender Lebensunterhaltssicherung getroffen werden soll (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/2505_anwendungshinweise-staatsangehoerigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=6).  

 

Fälle mit fehlender Lebensunterhaltsicherung erfordern zudem immer eine besonders gute Darstellung der Gesamtsituation. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich beispielsweise von Integrationslots:nnen, einem Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe (https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/) oder anwaltlich zu Ihrem Fall beraten zu lassen. 

 

Alles gute für Ihren Fall und mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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