Psychotherapie braucht Verlässlichkeit, aber keine falschen Alarmbilder
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vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Die Kritik von Ärzten, Ärzteverbänden und medizinischen Einrichtungen, wie dem MVZ St. Cosmas, dass die Einsparvorgaben zu stark zu Lasten der Versorgungsqualität gehen, nehmen wir sehr ernst. Dies angemessen auszutarieren, ist nun Aufgabe der zuständigen Fachausschüsse. Erst danach wird der gesamte Bundestag über das Gesetz abstimmen. Zudem gilt der Grundsatz, dass ein Gesetz den Bundestag selten so verlässt, wie es hineingekommen ist.
Die Einstufung einer Maßnahme als „mit potentiellen Risiken verbunden” bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Gesetzgeber zu dem Ergebnis gelangen muss, die betreffende Regelung vollständig abzulehnen.
Nach der finalen Ausarbeitung des Gesetzentwurfs werde ich diesen bewerten und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen.
Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder bleibt erhalten.