Wie stehen Sie zum GKV-BStabG? Sie haben unser MVZ St. Cosmas in Neubiberg besucht – nun drohen uns durch die Reform Stellenabbau und weniger Facharztttermine.
Sehr geehrter Herr Hahn,
Sie haben unser MVZ St. Cosmas in Neubiberg persönlich besucht und sich ein Bild von unserer Arbeit gemacht. Daher wende ich mich heute direkt an Sie – auch auf Hinweis Ihres CSU-Kollegen Dr. Stefinger, der bestätigte, dass wir in Ihrem Wahlkreis München-Land liegen.
Wir versorgen Kassenpatienten in Allgemeinmedizin, Gastroenterologie, Neurologie und Psychiatrie – Fachrichtungen, für die es im Landkreis kaum Alternativen gibt. Was Sie bei Ihrem Besuch gesehen haben, steht jetzt auf dem Spiel.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz trifft uns konkret:
– Die TSVG-Vergütung für offene Sprechstunden entfällt ersatzlos.
– Die fachärztlichen Zusatzvergütungen in Neurologie und Psychiatrie werden gekürzt.
-Die Gastroenterologie erhält auch Kürzungen.
Die Folge: Stellenabbau und weniger Facharztttermine für Ihre Wählerinnen und Wähler.
Wie werden Sie beim GKV-BStabG abstimmen?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht aufgrund der demographischen Entwicklung vor einer strukturellen Finanzierungslücke. Immer mehr Leistungsempfängern stehen immer weniger Beitragszahler gegenüber. Eine Reform der GKV ist deshalb unumgänglich. Ohne Gegenmaßnahmen werden die Zusatzbeiträge Jahr für Jahr weiter steigen. Das trifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Familien. Das Ziel ist eine so genannte einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Vergütungsanstiege für Ärzte, Kliniken, Apotheken und andere Leistungserbringer müssen künftig an die tatsächliche Einnahmenentwicklung der GKV gekoppelt werden. Das bedeutet: Die Ausgaben dürfen nicht dauerhaft schneller wachsen als die Einnahmen. Darüber hinaus sind Anpassungen bei den Zuzahlungen, Änderungen bei der Familienversicherung und ein schrittweiser Einstieg in die Steuerfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern vorgesehen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat im September 2025 eine Expertenkommission einberufen, die 66 Maßnahmen erarbeitet hat, die zur Stabilisierung des GKV-Systems notwendig sind. Aus diesen 66 Maßnahmen hat sie den Entwurf für das GKV-Stabilisierungsgesetz erarbeitet, der inzwischen zur Beratung in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist.
Die Kritik von Ärzten, Ärzteverbänden und medizinischen Einrichtungen, wie dem MVZ St. Cosmas, dass die Einsparvorgaben zu stark zu Lasten der Versorgungsqualität gehen, nehmen wir sehr ernst. Dies angemessen auszutarieren, ist nun Aufgabe der zuständigen Fachausschüsse. Erst danach wird der gesamte Bundestag über das Gesetz abstimmen. Zudem gilt der Grundsatz, dass ein Gesetz den Bundestag selten so verlässt, wie es hineingekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn

