Antwort 09.02.2026 von Kai Whittaker CDU
Sehr geehrte Frau W.,
Sehr geehrte Frau W.,
Die Datenlage zur Anzahl von Totalsanktionen ist äußerst dünn, da die Jobcenter i.d.R. nicht zwischen "regulärer" und vollständiger Sanktion unterscheiden.
Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Statistik in der die monatlichen Leistungsminderungen aufgelistet werden.
In 6,3 Prozent der Fälle, also in ca. 1.600 Fällen, geschah dies aufgrund der Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit oder einer Ausbildung.
Als Rechtsstaat, der sich eindeutig zum geltenden Völkerrecht bekennt, ist es unsere Pflicht, das Vorgehen der USA klar zu benennen und zu kritisieren.
Nein, halten wir nicht.