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Die zivile Wehrverwaltung ist für mich ein elementarer, unverzichtbarer Bestandteil der Bundeswehr.
An den Grundfesten unserer Wehrverfassung darf dabei aber nicht gerüttelt werden. Darauf werde ich im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit auch weiterhin achten.

Eines der Ziele für das BMVg muss es sein, existierende Stellen in der Verwaltung und der Truppe zu besetzen. Dazu braucht es eine verantwortungsbewusste Personalgewinnung, berufliche Perspektiven für die Angehörigen der Bundeswehr und Verlässlichkeit seitens des Dienstherrn. Wir setzen uns auch für eine praktizierte und weiterentwickelte Innere Führung und zeitgemäße, verbindliche politische Bildung in der Bundeswehr ein.
Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht und halte die Verwendung von Soldaten in der Wehrverwaltung für vereinbar mit §87b.