Antwort 26.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
ich habe die Frage inzwischen beantwortet.
Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Das neue Namensrecht schafft neue Freiheiten.
Gegen zivilrechtlich unwirksame Wuchermieten können Mieterinnen und Mieter vorgehen. Bürgergeldbeziehende Personen werden hierauf vom Jobcenter aufmerksam gemacht.