Nach dem derzeitigen Steuerrecht zahlen Sie auf Zins- und andere Kapitaleinkommen oberhalb des Freibetrages die Abgeltungsteuer von 25 Prozent und den Solizuschlag von 5,5 Prozent auf den Steuerbetrag.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.02.2025 von Gregor Gysi Die Linke
Antwort 14.02.2025 von Dorothee Martin SPD
Bürokratieabbau, vereinfachte Baustandards und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen durch Digitalisierung
Antwort 07.02.2025 von Frank Brede BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei einer Regierungsbeteiligung der Grünen keine Mehrheitsbeschaffung durch Stimmen der AfD

Antwort ausstehend von Reza Asghari CDU
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 18.02.2025 von Gregor Gysi Die Linke
Erbschaftsteuer wird ja erst fällig, wenn der Erbfall eintritt, was hoffentlich noch Jahrzehnte dauert. Die Erbschaftsteuer, die nach unseren Vorstellungen über 20 Jahre verteilt werden kann, berücksichtigt den Umstand, dass die Erbberechtigten zu dem mit dem Erbe verbundenen Vermögen und den daraus zu erzielenden Einkommensmöglichkeiten keine eigene Leistung beigetragen haben.