
Das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz reagiert auf die Rechtsprechung zur amtsangemessenen Besoldung. Es soll am 5. Juli 2023 im Sächsischen Landtag verabschiedet werden.
Das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz reagiert auf die Rechtsprechung zur amtsangemessenen Besoldung. Es soll am 5. Juli 2023 im Sächsischen Landtag verabschiedet werden.
Nur ein konkretes Datum kann ich Ihnen leider noch nicht nennen.
Wie ich schon an anderer Stelle geantwortet habe arbeitet die Bundesregierung daran, dass das möglichst bald geschieht.
Bitte wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Frage direkt an das Büro meines Kollegen Herrn Staatssekretär Saathoff bzw. an den Bürgerservice im BMI
Anders als ich erwartet hatte, ist es nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten.
die Antwort lautet nach wie vor Ja. Anders als ich erwartet hatte, ist es zwar leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten.