Sie haben vollkommen recht, dass dieser Paragraph und insbesondere die angesprochenen Sätze kontrovers diskutiert werden und bereits vom Bundesfinanzhof in den Fokus genommen wurden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.10.2023 von Fritz Güntzler CDU
Antwort ausstehend von Sandra Funken CDU
Antwort 07.07.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gemäß § 55 Abs. 3 AsylG werden die Zeiten des erfolgreich abgeschlossenen Asylverfahrens bei Asylberechtigten, Personen mit Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutz im Einbürgerungsverfahren angerechnet.
Antwort 11.10.2023 von Hakan Demir SPD
Nach den aktuellen Plänen ist es weiterhin so, dass Sie als Fachkraft eingebürgert werden können, aber erst, wenn Sie nach Ihrer Duldungszeit eine ausreichend lange Zeit in Deutschland gelebt haben
Antwort 05.07.2024 von Reem Alabali Radovan SPD
Der Gesetzgeber hat die notwendigen Aufenthaltszeiten für eine Anspruchseinbürgerung mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes erheblich verkürzt. Das von Ihnen beschriebene Problem dürfte damit jedenfalls seltener als bisher auftreten.
Antwort ausstehend von Christian Flisek SPD