Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den genannten Beschlüssen ist es Teil des weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
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Antwort 15.04.2024 von Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
Antwort ausstehend von Albert Füracker CSU
Antwort 28.05.2024 von Anke Rehlinger SPD
Im Saarland wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch Anpassungen der Besoldungsgesetze bereits umgesetzt.
Antwort 26.03.2024 von Thorsten Frei CDU
dass es auch im Bund eine Neuregelung braucht, ist unstrittig. Deshalb drängen wir darauf, dass die Bundesregierung endlich die Novelle in den Bundestag einbringt und für Rechtssicherheit sorgt.
Antwort 26.03.2024 von Johann Saathoff SPD
vielen Dank für Ihre Frage. Diese Frage kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht beantworten, da es ja noch nicht einmal einen Termin für eine Kabinettbefassung für den Gesetzentwurf gibt.
Antwort 25.03.2024 von Dirk Wiese SPD
Leider verzögert das Bundesfinanzministerium den bereits Anfang letztes Jahr vorgelegten Entwurf des Bundesinnenministeriums