Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im Herbst 2023 sollen auf die Anpassung der Besoldung der bayerischen Beamten und Pensionäre übertragen werden.
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Der Familienergänzungszuschlag wurde im vergangenen September durch eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes beschlossen. Seit dem Jahreswechsel ist diese Änderung in Kraft.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder wird im Herbst mit Tarifverhandlungen beginnen, deren Ergebnis dann wahrscheinlich auf die Landesbeamtinnen und -beamten in Rheinland-Pfalz übertragen wird.
Mit den Anpassung bei der Beihilfe und den Zuschlägen haben wir in Sachsen ein Modell kreiert, das einen sicherlich innovativen Weg geht, aber das Ziel doch erreicht und dabei alle verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt.
Ja, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wurde heute beschlossen. Die pauschale Beihilfe tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Die Nachzahlungen aufgrund der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zahlungen, die "on top" auf die neue Besoldung 2023 hinzukommen.