Bislang sind die entsprechenden BFH-Urteile noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden, da die Umsetzung der Urteile noch geprüft wird
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Antwort 09.03.2022 von Marco Buschmann FDP
Antwort 17.01.2022 von Hendrik Hering SPD
Bis zu diesem Zeitpunkt werden Personen, die unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten haben, damit rechnen müssen, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Antwort 07.01.2022 von Ingo Gädechens CDU
Persönlich und aus Sicht eines diesbezüglichen „Laien“, der die Diskussion der Thematik und die Details nicht vertieft kennt, kann ich Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen. Daher habe ich meine Fachkolleginnen und -kollegen auch gebeten, dieses Thema erneut aufzunehmen und zu prüfen
Antwort 14.12.2021 von Mahmut Özdemir SPD
Ich sehe hier die Gefahr, dass auch ggf. unschuldige Personen öffentlich/online an den Pranger gestellt werden könnten, was im Zweifelsfall der privaten Strafverfolgung Tür und Tor öffnet und definitiv kein wünschenswerter Zustand wäre
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU