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Frage von Erhard J. •

Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass meine am 7. Juli 2022 (Datum des Poststempels) eingereichte Petition angenommen und mit einer Entscheidung basierend auf Recht und Wahrheit abgeschlossen wird?

Sehr geehrter Herr Witt,

im Vordergrund geht es darum, dass Deutschland sich den europäischen Recht anpasst und § 146 GVG ersatzlos gestrichen wird.

Im Hintergrund geht es aber primär um die Ehre und Würde von Personen und Institutionen.

Sekundär geht es aber auch ums Geld und zwar um sechs >vermeintlich< offene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 29,4 Millionen Euro.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Verfahrensakte EGMR 38222/97 und
https://www.change.org/Pet-BT-146GVG.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

Bekanntlich war vor dem Urteil des EuGH im Mai 2019 das Weisungsrecht schon umstritten. Ich kann mich hier Ihrer und der Forderung des Deutschen Richterbunds nur anschließen, das Weisungsrecht abzuschaffen und den Gesetzgeber zur Reform aufzufordern. Auch die Staatsanwälte sollten wie Gerichte nur dem Gesetz unterworfen sein. Ein politisch motivierter Einfluss des Justizministers sollte ausgeschlossen werden. Denn die Objektivität der deutschen Staatsanwaltschaft ist bedroht, sobald Organe der Exekutive Einfluss auf die Strafverfolgung nehmen oder dies auch nur vermögen. Es sollte aber gesetzlich geregelt werden, dass die Anklagebehörde nicht willkürlich handeln kann.

 

Herzliche Grüße

 

Uwe Witt, MdB

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