
Die Nachzahlungen aufgrund der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zahlungen, die "on top" auf die neue Besoldung 2023 hinzukommen.
Die Nachzahlungen aufgrund der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zahlungen, die "on top" auf die neue Besoldung 2023 hinzukommen.
In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen. Danach wird das Gesetzgebungsverfahren zur Alimentation so schnell wie möglich finalisiert.
Aktuell befindet sich der Gesetzesentwurf in der Ressortabstimmung, sodass ich hoffe, dass dieser noch vor der Sommerpause in diesem Jahre endlich verabschiedet werden wird
Der Entwurf zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz ist zur Aussprache und Beschlussfassung in der Plenarsitzung kommende Woche (05.07.2023) vorgesehen.
Letztlich dient der reguläre Einstieg in höhere Erfahrungsstufen für Beamtinnen und Beamte im einfachen Dienst sowie in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 in Stufe 3 auch der Sicherstellung einer ausreichenden Mindestalimentation.
Das BBVAngG soll dann im Anschluss daran nach der Sommerpause im Herbst kommen.