Frage von Uschi L. • 23.09.2021

Antwort von Chantal Kopf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 23.09.2021
Die ganzjährige Anbindehaltung ist aus Tierschutzsicht abzulehnen.
Die ganzjährige Anbindehaltung ist aus Tierschutzsicht abzulehnen.
Damit auch die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf tierischer Erzeugnisse Verantwortung übernehmen können, müssen Haltungsbedingungen klar erkennbar sein.
Eine Frist zum Ausstieg ist notwendig und gibt den betroffenen Bäuer:innen auch die notwendige Planungssicherheit.