Antwort 22.03.2022 von Dirk Wiese SPD
Als Zwangsmittel kommt ein zusätzliches individuell angepasstes Zwangsgeld in Betracht, eine Erzwingungshaft ist allerdings ausgeschlossen.
Als Zwangsmittel kommt ein zusätzliches individuell angepasstes Zwangsgeld in Betracht, eine Erzwingungshaft ist allerdings ausgeschlossen.
Die Krankenkassen wären ohnehin dazu verpflichtet, die Bürger:innen über eine eventuelle Impfpflicht zu informieren, da es generell die Aufgabe und Pflicht der Krankenkassen ist, ihre Versicherten in gesundheitlichen Fragen zu informieren.
Eine Impfpflicht ist kein Impfzwang.
Die Impfquoten mögen zwar ähnlich sein, aber die Gesundheitssysteme in Großbritannien und den skandinavischen Ländern sind strukturell anders als in Deutschland
Oberste Priorität muss es angesichts der sich offenbarenden Auswirkungen unserer energiepolitischen Abhängigkeiten sein, energiepolitisch unabhängig zu werden.