
Antwort 20.01.2024 von Jörg Schneider AfD
Fragen zu steuerrechtlichen Fragen bitte an die fachlich dafür zuständigen Kollegen richten

Fragen zu steuerrechtlichen Fragen bitte an die fachlich dafür zuständigen Kollegen richten
Um auch das Arbeiten neben der Rente attraktiver zu gestalten und Rentnerinnen und Rentnern mehr Flexibilität zu bieten, wurde am 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten, die im Flexirentengesetz festgelegt wurde, aufgehoben
wir werden mögliche Maßnahmen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner abstimmen und ggf. in die Wege leiten.
Renten sind aufgrund der nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich einkommensteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig.