
A1 Sprachnnachweis Familienzusammenzug
A1 Sprachnnachweis Familienzusammenzug
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die bestehende Rechtslage zu ändern und allen nachziehenden Ehepartner:innen zu ermöglichen, den erforderlichen Sprachnachweis erst unverzüglich nach ihrer Ankunft zu erbringen.
Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Sprachnachweis nicht geregelt, weil es sich nicht um eine spezifische, ausschließlich für Fachkräfte gültige Angelegenheit handelt.
Mit dem FachKfEG haben wir einen Neustart in der Migrationspolitik angestoßen. Das Erlernen der deutschen Sprache bleibt essenziell für die Integration.
Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, auch diese Vereinbarung des Koalitionsvertrags umzusetzen.
Wir haben mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Familiennachzug erleichtert. Wer als qualifizierte Fachkraft nach Deutschland kommt, wird ab 2024 neben seiner Kernfamilie auch seine Eltern mitbringen können, sofern deren Lebensunterhalt nachweislich gesichert ist.