Antwort 16.09.2026 von Stephan Brandner AfD
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag einer betroffenen Patientin auf Fortführung der Erstattung bereits abgewiesen.
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag einer betroffenen Patientin auf Fortführung der Erstattung bereits abgewiesen.
Die Änderungen zielen insbesondere auf die Frage ab, inwieweit Cannabisblüten im Vergleich zu standardisierten Cannabisarzneimitteln ausreichend medizinisch belegt und für eine reguläre Erstattung geeignet sind.
Zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisblüten liegen keine systematischen Untersuchungen vor.