Ansonsten ist es so, dass Straftaten nach der Einbürgerung nicht zum Entzug des Passes führen. Es gibt keine Deutschen erster oder zweiter Klasse. Genau wie bei hier geborenen Deutschen gilt bei eingebürgerten Deutschen: im Falle von Straftaten muss das Strafrecht mit all seinen Konsequenzen greifen - nicht das Aufenthalts- bzw. Staatsangehörigkeitsrecht.
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Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 06.08.2024 von Stephan Pilsinger CSU
bei dieser Thematik geht es mir um den Gesundheits- und Jugendschutz
Antwort 19.08.2024 von Marco Buschmann FDP
Durch die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken im Konsumcannabisgesetz räumen wir mit der gescheiterten Verbotspolitik der vergangenen Jahre auf. Viele Bürgerinnen und Bürger werden dadurch in Zukunft nicht mehr unnötig kriminalisiert.
Antwort 19.06.2024 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hier muss im Sinne unserer nationalen Sicherheit abgewogen werden.
Antwort 11.12.2024 von Lamya Kaddor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Was die Aspekte der Resozialisation angeht, so setzen wir voraus, dass Straftäter*innen in jedem Fall einen Großteil ihrer Strafe in Deutschland absitzen müssen.
Antwort 02.07.2024 von Marco Buschmann FDP
In der Gesetzesbegründung haben wir die Bestimmung der Grenzwerte für die "nicht geringe Menge" (aufgrund der geänderten Risikobewertung) der Entwicklung durch die Gerichte überlassen.