Hier muss im Sinne unserer nationalen Sicherheit abgewogen werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Was die Aspekte der Resozialisation angeht, so setzen wir voraus, dass Straftäter*innen in jedem Fall einen Großteil ihrer Strafe in Deutschland absitzen müssen.
In der Gesetzesbegründung haben wir die Bestimmung der Grenzwerte für die "nicht geringe Menge" (aufgrund der geänderten Risikobewertung) der Entwicklung durch die Gerichte überlassen.
Gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt
Eine verstärkte europaweite Kooperation zwischen Polizei und Justiz kann ein erster Schritt sein, Straftagen schneller aufzuklären.
Zweck dieses Straftatbestandes ist nicht, das Entfernen vom Unfallort zu bestrafen. Vielmehr ist der Strafgrund darin zu sehen, dass die Vermögensinteressen von Unfallopfern nicht vereitelt werden sollen.