Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
ich gehe grundsätzlich immer davon aus, dass die Bundesregierung Gesetze entwickelt, die dem eigentlichen Ziel dienen und dauerhaft Bestand haben. Dass ich an dieser Stelle nicht über mögliche Details spekuliere, versteht sich von selbst.
Besonders kartellrechtlich gibt es Bedenken, da andere App Stores praktisch ausgeschlossen werden.
Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen halte ich es für notwendig, auch die digitale Souveränität Europas zu stärken.
Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.