Warum hat mitten in Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie g. BRD die Landesregierung erlaubt, mit unseren Daten Überwachungs-KI - z.B. Palantir des neurechten P. Thiel - zu trainieren?
Mitten in den seit 2022 laufenden Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie gegen Deutschland (wegen fehlender Abhilfebefugnisse nach Art. 52-53, Art. 17 JI-Richtlinie iSd EuGH-Urteils vom 16.11.23, C-333/22) hat nun die NRW-Landesregierung erlaubt, mit unseren Daten Überwachungs-KI - z.B. Palantir des neurechten P. Thiel - zu trainieren.
Wie sehen Sie die Fütterung der Palantir-Software des neurechten Tech-Milliardärs mit Ihren & unseren persönlichen Daten generell und mitten in Vertragsverletzungsverfahren gg. die BRD nach JI-Richtlinie? Warum finde ich im Gesetzestext der Berliner Landesregierung keinen Anspruch auf anderweitigen wirksamen Rechtsbehelf iSd Art. 17, 52-53 der JI-Richtlinie (s. EuGH-Urt. v. 16.11.23, C-333/22)? Wie schätzen Sie die JI-richtlinienkonforme Halbwertzeit des Gesetzes mitten in laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein?
https://netzpolitik.org/2025/neues-polizeigesetz-berlin-wirft-die-freiheit-weg/
Sehr geehrter Herr H.,
bitte wenden Sie sich zukünftig mit Fragen über die NRW-Landesregierung an Abgeordnete des Landtags NRW. Nachrichtlich füge ich gerne hinzu, dass das Land Berlin in seinen Beratungen zum ASOG entschieden hat, dass Palantir nicht angewendet werden soll.
Viele Grüße
Matthias Kollatz

