Frage von Fabian S. • 02.02.2022

Antwort von Matthias Gastel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 02.02.2022
Opposition kann und sollte also weit mehr sein als das, was Sie beschrieben haben.
Opposition kann und sollte also weit mehr sein als das, was Sie beschrieben haben.
Danke für die Frage. Die Antwort lautet: Ja.
In meiner Rede vom 27.01.2022 zum Nachtragshaushaltsgesetz habe ich auf die Unaufrichtigkeit der CDU/CSU-Fraktion hingewiesen. Nicht, weil sie grundsätzlich den Weg zum BVerfG einschlägt, sondern weil sie gegen einen Nachtragshaushalt klagt, den sie in Zeiten der Großen Koalition so mitbeschlossen hätte.
Was die von Ihnen erbetene historische Einordnung angeht, habe ich mich bereits sehr häufig eindeutig dazu positioniert
die CDU Deutschlands hat einen Parteitagsbeschluss gefasst, der jegliche Zusammenarbeit mit der AfD und der Linkspartei ausschließt. Dieser gilt weiterhin.