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Heike Sudmann
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Frage von Stephan K. •

Demokratiefeinde kann man nicht verbieten. Aber man kann demokratiefeindliche Parteien verbieten. Unterstützen Sie einen Verbotsantrag gegen die AfD im Bundesrat?

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Guten Tag S.K.,

ich befürworte die Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD, da die AfD den Grundwerten des Grundgesetzes diametral entgegensteht. Die AfD vertritt eine völkisch-nationalistische Politik, in der Menschen nach rassistischen Kategorien in ihrer Wertigkeit unterschieden und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vertreten wird. Diese Politik ist mit dem Werten des Grundgesetzes, insbesondere der Menschenwürdegarantie aus Art.1 Grundgesetz, unvereinbar und deswegen verfassungsfeindlich. Dass auch die weiteren Voraussetzungen für ein Parteienverbot nach Artikel 21 Grundgesetz erfüllt sind, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer umfassenden Studie überzeugend dargelegt. (vgl. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/warum-die-afd-verboten-werden-koennte).

Es ist aber völlig klar: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD ersetzt nicht den politischen Kampf gegen Neofaschismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und die extreme Rechte. Ein Verbotsverfahren kann diese notwendige politische Auseinandersetzung aber sinnvoll flankieren. Denn durch ihre Konstituierung als Partei hat die AfD Zugang zu bestimmten Ressourcen: Sie kann die Parlamente als Bühne für ihre menschenfeindliche Politik benutzen, erhält finanzielle Mittel für Mitarbeiter*innen und ihre Arbeit und bekommt dadurch in den Medien und der Öffentlichkeit Reichweite. Angesichts der Scharnierfunktion der AfD zwischen der extremen Rechten und der (vermeintlich) bürgerlichen Rechten, hat sie enormem Einfluss auf den gesellschaftlichen Rechtsruck. Die AfD muss deswegen mit allen Mitteln bekämpft werden – in den Parlamenten, auf der Straße und auch vor dem Bundesverfassungsgericht durch ein Verbotsverfahren!

Mit antifaschistischen Grüßen
Heike Sudmann

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