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Da das Grundgesetz abschließend regelt, bei welchen Gesetzen die Zustimmung erforderlich ist, und bei welchen nicht, handelt es sich bei der aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts klar um den Fall des Einspruchgesetzes.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird
Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Ermöglichung einer doppelten Staatsbürgerschaft einfach und sicher werden muss, da dies viele Vorteile für die betroffenen Menschen, aber auch für die deutsche Gesellschaft bedeutet.
arüber hinaus wird die Lebensleistung der sog. Gastarbeiter*innen-Generation dadurch gewürdigt, dass wir nicht zuletzt ihre Einbürgerung erleichtern.
Federführend liegt das Gesetz beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).