Antwort 16.02.2022 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für uns Grüne im Bundestag steht fest, dass der Rechtsstaat klare Kante gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus zeigen muss.
Für uns Grüne im Bundestag steht fest, dass der Rechtsstaat klare Kante gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus zeigen muss.
Wir von der CSU fordern daher, das Recht konsequent im Netz durchzusetzen. Denn Fakt ist: Einige digitale Kommunikationsdienste haben sich zu Plattformen des Hasses und der Hetze entwickelt.
Vor Kurzem hat sie bereits ein Diskussionspapier zum Demokratiefördergesetz vorgelegt, in Kürze soll ein "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" folgen.
die konkreten Vorwürfe waren und sind bis heute: Mitgliedschaft in der AfD Brandenburg sowie der Jungen Alternative Brandenburg.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) steht ehemaligen Bundestagsabgeordneten ein Rückkehranspruch in das ursprüngliche Beamtenverhältnis zu.