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Nun erkennt Russland den IStGH zwar nicht an und der IStGH darf etwaige Prozesse ohnehin nicht in Abwesenheit der Angeklagten führen. Gleichwohl gilt, dass die Ukraine für seit 2014 auf ihrem Staatsgebiet verübte Verbrechen den IStGH anerkennt. Der IStGH hat bereits einen Haftbefehl gegen Putin wegen der Deportation ukrainischer Kinder erlassen
Ich stimme dem Bundeskanzler uneingeschränkt zu, wenn er vor einem Diktatfrieden zulasten der Ukraine warnt.
Russlands Angriff auf die Ukraine darf nicht straflos bleiben. Die Völkerrechtsverbrechen müssen geahndet werden.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat zurecht gesagt: „Ohne Sicherheit ist alles andere nichts“. Aber unsere Sicherheit müssen wir in beide Richtungen verteidigen:
Mit ihrem terroristischen Angriff auf den Staat Israel und seine jüdische und arabische Bevölkerung hat die Hamas erneut unermessliches Leid über die Menschen im Nahen Osten gebracht.