Klar ist auch, dass einmal ausgeführte Leistungen nicht doppelt bezahlt werden müssen. Wenn der Hauswart beispielsweise die Wasserversorgung betreut, dann dürfen für diese Kostenart keine gesonderten Kosten angesetzt werden, da sie mit der Vergütung für den Hauswart bereits abgegolten sind.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.01.2025 von Sonja Eichwede SPD
Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 05.07.2024 von Misbah Khan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nein - ich unterstütze den Antrag der CDU nicht.
Antwort 16.07.2024 von Milan Pein SPD
Das Hamburgische Grundsteuergesetz verfolgt für die Frage der Lastenverteilung im Bereich der Grundsteuer B das Prinzip der Äquivalenz.
Antwort ausstehend von Carl-Bernhard von Heusinger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 15.07.2024 von Matthias Lammert CDU
Die CDU/CSU-Fraktion fordert danach, dass aufgrund der Wertsteigerung bei Immobilien in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 Prozent die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro, für Kinder auf 660.000 Euro, für Enkelkinder auf 330.000 Euro, für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro und für übrige Personen auf 33.000 Euro angehoben werden müssen.